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Eheverträge, Trennungsvereinbarungen und Scheidungsfolgevereinbarungen

Ein Ehevertrag ist ratsam, wenn man bereits vor oder während der Ehe klären möchte, welche Rahmenbedingungen für das Zusammenleben sowie die Auflösung der Partnerschaft gelten sollen.

 Vor allem die Regelung der Scheidungsfolgen ist sinnvoll, wenn Partner mit ungleichen Einkommenssituationen zusammenfinden. Das nachträgliche Schließen eines Ehevertrages ist dabei stets möglich. Im Fokus der meisten Eheverträge stehen zudem finanzielle Absicherungspflichten, etwa der Unterhalt bei Trennung oder die Höhe des Versorgungsausgleichs. Weil die Vertragsgestaltung jedoch frei ist, können auch das Umgangsrecht mit den Kindern, das Eigentum am Hund oder eine Patientenverfügung Teil der Absprache sein. Wegen der weitreichenden Konsequenzen ist vorgeschrieben, dass Eheverträge von einem Notar zu beglaubigen sind. Die Beratung und Abfassung sollten jedoch durch einen fachkompetenten Anwalt erfolgen, da der Notar nicht als Interessenvertreter auftreten darf.

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