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Renten und Versorgungsausgleich

Im Rahmen des Ehescheidungsverfahrens wird der Versorgungsausgleich geregelt. Dieser betrifft die Teilung der Rentenanwartschaften, die beide Eheleute in der Ehezeit angesammelt haben.

Im Rahmen des Ehescheidungsverfahrens wird der Versorgungsausgleich geregelt. Dieser betrifft die Teilung der Rentenanwartschaften, die beide Eheleute in der Ehezeit angesammelt haben. Das Gericht verschickt nach Eingang des Scheidungsantrags einen Fragebogen. Es holt dann gemäß den Angaben in diesen Bögen die Auskünfte der Versorgungsträger (z.B. Deutsche Rentenversicherung) ein. Alle Anwartschaften werden zwischen den Eheleuten geteilt. Falls der Unterschied zwischen den Anwartschaften gering ist, können die Eheleute auch auf die Durchführung des Versorgungsausgleichs verzichten. Haben beiden einen eigenen Anwalt, kann das im Scheidungstermin geschehen, alternativ vor dem Scheidungstermin bei einem Notar.

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